Creative-Commons-Lizenzen zu verwenden, scheint auch für Medienprofis schwierig zu sein. Blogger Michael Seemann kostete die falsche Verwendung wohl sein FAZ-Blog. FAZ-Redakteure sind in der Verwendung von CC-Lizenzen aber auch nicht sattelfest. Das Urheberrecht hält auch im CC-Gewand noch zu viele, potentiell teure Fallstricke parat.
Michael Seemann hat auf seinem FAZ-Blog Fotos verwendet, deren Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) die kommerzielle Verwendung, also die Verwendung auf FAZ.net, nicht erlaubte. Unter anderem dieser Verstoß führte zur Schließung des Blogs. Seemann führt den Hergang aus seiner Sicht auf seinem Blog aus.
Falsch eingesetzte Fotos mit Creative-Commons-Lizenzen
Interessant ist dabei die Nutzung der CC-Lizenzen, die in vielerlei Hinsicht falsch und schlicht schlampig war. In dem Ausschlag gebenden Artikel verwendete Michael Seemann drei Fotos, von denen zwei (dieses und dieses) nicht für die kommerzielle Nutzung freigegeben waren und das Dritte ein unrechtmäßig von einem Flickr-Nutzer hochgeladenes und mit neuer Lizenz versehenes Pressefoto von Apple ist, das man in dieser Slideshow von Apple sehen kann.
Zusätzlich ist der Bildnachweis, den Seemann am Ende des Artikels vornimmt, unvollständig:
Bei jeder CC-Lizenz steht immer dazu, dass man bei Benutzung die Lizenz der verwendeten Werke kommunizieren muss; mittels Nennung oder besser mittels Link:
Notice — For any reuse or distribution, you must make clear to others the license terms of this work. The best way to do this is with a link to this web page.
Das gilt ausnahmslos für jede CC-Lizenz.
Zweimal die kommerzielle Verwendung von dafür nicht freigegebenen Werken, einmal ein einer falschen Quelle zugeschriebenes Pressefoto und die Nichtnennung der Lizenzen. Die Abschaltung des kompletten Blogs kann man als übertriebene Reaktion der FAZ ansehen. Meines Erachtens ist es das. Aber man kann nicht von der Hand weisen, wie unachtsam und schlampig Michael Seemann hier mit Fotos und ihren Lizenzen umgegangen ist.
Auch FAZ-Redakteure benutzen Creative-Commons-Lizenzen falsch
Das ist aber noch nicht alles. Auch FAZ-Redakteuren, also denen die gerade unnachgiebig vorgehen, scheint die Benutzung von CC-Lizenzen nicht leicht von der Hand zu gehen.
Im Januar dieses Jahres erschienen in der FAZ ein Interview mit und ein Essay von Jaron Lanier. Der Essay von Lanier wurde unter anderem mit folgendem Bild versehen:
Der Bildnachweis am Ende des FAZ-Artikels sieht folgendermassen aus:
Der einzige Verweis auf den Urheber des Fotos ist das letzte Wort: „vanz“.
Rechtlich falsch daran ist die Nichtnennung der Lizenz des mit CC-Lizenz lizenzierten Fotos. Die Nennung der Lizenzbedingungen oder der Link auf die Lizenz (nach außen, weg von FAZ.net) ist zwingend und gehört zu den Bedingungen unter den denen die Lizenz verwendet werden kann. Die Implikation der Nennung in Reihe mit den anderen Bildnachweisen ist: ‚Auch bei diesem Bild sind alle Rechte vorbehalten.‘ Das ist natürlich falsch.
Es ist natürlich möglich, dass die FAZ vanz seinerzeit kontaktiert hat und eine gesonderte Lizenz mit ihm ausgehandelt hatte. Ich habe ihn kontaktiert und diesbezüglich gefragt: Er kann sich an keine Kontaktaufnahme erinnern. (Er war sich nicht hunderprozentig sicher, konnte aber keine Korrespondenz in seinen Archiven finden.)
Das bedeutet, die FAZ hat das Foto von „vanz“ unter CC-Lizenz falsch verwendet.
Ich habe in meiner Antwort auf die Lanier-Artikel in der FAZ auf netzwertig.com seinerzeit ebenfalls das gleiche Bild verwendet, und die Lizenz korrekt genutzt. Direkt im Bild ist der Hinweis auf den Urheber und wo er zu finden ist:
Am Ende des Textes folg der jeweils verlinkte Hinweis auf Urheber und Lizenz:
(Anmerkung: Beim Schreiben dieses Artikels ist mir aufgefallen, dass ich bei der Verlinkung der Bildlizenz seinerzeit versehentlich auf die Flickr-Foto-Seite statt die entsprechende CC-Lizenz-Seite verlinkt habe. Auch dort findet man die Lizenz in der Sidebar, aber das ist suboptimal (so hat es auch Seemann in seinem FAZ-Blog gehandhabt; offensichtlich führt das dazu, dass man die eigentlichen Lizenzen übersieht und nicht beachtet). Ich habe in anderen Artikeln immer auf die CC-Lizenzen direkt verlinkt. Wie es korrekt aussehen müsste, sieht man zum Beispiel am Ende von diesem Artikel.)
Zurück zur FAZ:
Der simple Hinweis auf das Pseudonym „vanz“ ohne weiteren Anhaltspunkt ist zumindest fragwürdig. Gibt man vanz bei Google ein, wird zwar der Flickr-Fotostream des Users an erster Stelle angezeigt, aber die Vielfalt der Ergebnisse zeigt, dass es bei weitem keine eindeutige Angabe des Urhebers ist. Wenn schon kein Link auf den Urheber gesetzt wird, dann sollte zumindest die Plattform, auf der die FAZ das Foto und seinen Urheber fand, angegeben werden; hier also Flickr oder eine andere Plattform, wo das Foto zu finden ist. Wenn man aus welchen Gründen auch immer auf die Nennung der Plattform (und damit des Kontextes) verzichten will, hätte man zumindest auf den bürgerlichen Namen des Urhebers verweisen können (Luca Vanzella).
Zusätzlich muss zwingend die CC-Lizenz dabei stehen. Es genügt nicht, einfach „CC-Lizenz“ dazuzuschreiben, weil natürlich viele verschiedene Ausprägungen von CC-Lizenzen existieren. Entweder man nennt die konkrete CC-Lizenz oder man verlinkt auf sie.
Nichts davon ist bei der FAZ geschehen, was ein Bruch der CC-Lizenz bedeutet.
Drei Randbemerkungen zum Lanier-Essay auf FAZ.net und der CC-Problematik:
1. Es ist natürlich an Ironie nicht zu überbieten, dass die FAZ zur Bebilderung des Artikels, in dem Lanier ohne das Gesamtbild zu betrachten gegen das Web2.0 und das unbezahlte Nutzen von kreativer Arbeit wettert, genau darauf setzt und über Flickr (Web2.0) oder eine andere Plattform ein Foto findet, dass man ohne Bezahlung verwenden darf.
2. Über die interne FAZ-Suche findet man nur eine kostenpflichtige Version des Lanier-Essays, über Google kann man den Artikel kostenfrei finden und abrufen. Diese totgeschwiegene (aber natürlich vollkommen legitime) Preisdiskriminierung wird von deutschen Verlagen mehrheitlich eingesetzt. Und straft Laniers Essay erneut Lügen.
3. Mir ist die fehlerhafte Verwendung des flickr-Bildes auf FAZ.net seinerzeit aufgefallen, aber ich fand es in erster Linie ironisch (siehe 1.) und nicht eklatant genug, um darauf gesondert hinzuweisen. Im Kontext der aktuellen Blogschliessung finde ich diesem Umstand allerdings recht interessant. Zumal man davon ausgehen kann, dass solche kleineren Verstöße gegen CC-Lizenzen neben den größeren Urheberrechtsverletzungen in den Mainstreammedien sehr oft vorkommen.
Während des Schreibens dieses Artikels ist eine Stellungnahme der FAZ zur Blogschliessung auf Carta erschienen. Auszüge:
Verstöße gegen das Urheberrecht und Verletzungen von Creative-Commons-Lizenzen sind nicht hinnehmbar, schon gar nicht von einem Autor, der über digitale Themen schreibt.[..]
[Die Redaktion] sah sich gezwungen, die Bildrechte an sämtlichen Fotos zu überprüfen und etwaige nachträgliche Veränderungen für den Fall zu verhindern, dass der Verlag der F.A.Z. mit Rechteansprüchen konfrontiert werden würde.[..]
Im übrigen kann Herr Seemann, wie wir ihm mitgeteilt haben, nach der Prüfung auf etwaige andere Urheberrechtsverstöße an Bildern jederzeit über seine Inhalte verfügen und sie auf der eigenen Website publizieren.
Modernisierung des Urheberrechts?
Medienmacher, Redakteure einer großen Tageszeitung wie professionelle Blogger, können offensichtlich CC-Lizenzen nicht korrekt einsetzen. Ich kenne mich verhältnismäßig gut aus, aber auch mir sind in diesem Bereich im Laufe der Jahre sicher schon Fehler unterlaufen.
Dabei sind CC-Lizenzen der bis das dato erfolgreichste und für alle Beteiligten am einfachsten zu handhabende Versuch, das Urheberrecht in seiner heutigen Form so weit es geht an das Internetzeitalter anzupassen.
Aber trotzdem bleibt das Damoklesschwert der teuren Abstrafung für jeden Medienschaffenden im Web, wenn man einmal ein Detail übersehen sollte oder sich mit dem auch mit Creative Commons immer noch komplizierten Rechtsgewust nicht auskennt.
Wer sich die Modernisierung des Urheberrechts vornehmen will, muss vor allem auch darüber reden. Wenn es nicht einmal den Profis und Experten gelingt, sich ohne Verletzung von Urheberrechten im Web zu bewegen, wie soll das dann der Rest der Bevölkerung schaffen?
wortwart says
Kein Wunder, dass es da immer wieder Probleme gibt. Wenn ich ein YouTube-Filmchen auf meiner Seite einbinde, kriege ich ein fertiges Codeschnipsel. Wenn ich ein freies Bild zeigen oder gar drucken will, muss ich erstmal eine Weile studieren, welche Bedingungen diesmal gelten und wie ich sie kenntlich machen muss. CC ist sogar noch akzeptabel – am schlimmsten ist es bei Wikipedia-Bildern. Da die Sanktionen sowieso gleich null sind, sind häufige Verstöße zwangsläufig die Folge.
Carsten Pötter says
Tja, so richtig habe ich CC-Lizenzen auch selten verlinkt; meist nur Nennung des Autors mit Link auf das Bild bei Flickr.
Für WordPress habe ich aber gerade ein brauchbares Plugin entdeckt: Photo Dropper. Da wird der Name des Autors, der Link zum Bild und der Link zur CC-Lizenz automatisch eingefügt.
xbg says
Ach herrje. Das heisst doch offenbar, dass jetzt die gesamte Webseite faz.net abgeschaltet werden muss, um in Ruhe die Lizenzen überprüfen zu können?
mspro says
Naja, eine Sache: Mein Blog wurde ausdrücklich nicht wegen den Urheberrechtsverletzungen vom Netz genommen, es ist so wie ich geschildert habe: weil ich mich der Redaktion widersetzt habe. Das bestätigt auch die FAZ in ihrer Stellungnahme. Ansonsten guter Beitrag.
Marcel Weiß says
@mspro Ja, die Entwicklung hatte meinen Artikel dann überholt. Finde die ganze Entwicklung bedauerlich.
(Auch toll, dass der Server hier während des Hochladens ausfiel und jetzt hier aus irgendeinem Grund Disqus nicht läuft.)
Torsten says
Es gibt eeine viel einfachere und gebräuchlichere Methode: der Interviewte hat Autorenfotos von sich, die er Redaktionen zur Verfügung stellt. Sprich: die FAZ muss es nicht von Flickr haben.
Eine große Gefahr bei Flickr: Es gibt dort leider viele Leute, die fremde Bilder unter ihrem eigenen Account einstellen und dort dann die bei ihnen voreingestellte CC-Lizenz dran pappen lassen. Das kann für einen Nachnutzer sehr teuer werden, Unwissenheit schützt nicht. Deshalb kann ich nur jedem raten im Zweifel keine Flickr-Bilder zu nutzen.
Marcel Weiß says
@Torsten Keine Ahnung, worauf Du hinaus willst. Die FAZ nennt bei den Bildnachweisen „vanz“. Sie hat also kein Autorenfoto von Lanier erhalten.
Torsten says
Marcel Weiß: Das ist ein voreiliger Schluss.
Es nicht unüblich, dass das Autorenfoto kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, aber trotzdem der Urheber genannt werden soll.
Aber lassen wir doch das Spekulieren: frag „vanz“ doch einfach ob er Lanier oder der FAZ die Nutzung erlaubt hat?
Felix Neumann says
Andere These: Medienmacher, Redakteure einer großen Tageszeitung wie professionelle Blogger, wollen offensichtlich CC-Lizenzen nicht korrekt einsetzen. Die Problemlage ist ja dieselbe wie bei Bildern, die eine Presse- oder Fotoagentur zur Verfügung stellt, und dort klappt es ja auch (modulo dem üblichen menschlichen Versagen). Es fehlt der Anreiz, sich rechtskonform zu verhalten: Es wird Zeit, daß ein Urheber von Werken unter CC-Lizenz die auch wirksam vor Gericht durchsetzt.
@Torsten: Hier scheint es mir auch rechtliche Defizite zu geben. Der Nutzer sollte nicht die Versäumnisse seines Dienstleisters zu tragen haben. Die für mich logische Vorgehensweise wäre, den widerrechtlich Bilder einstellenden Flickr-Benutzer zu belangen, während gegenüber dem verwendenden Medium nur ein Unterlassungsanspruch entstehen sollte. IANAL: Warum ist die Rechtslage nicht so?
Marcel Weiß says
Ja, lassen wir das Spekulieren und lesen wir den Artikel.
Hier der entscheidende Absatz:
„Es ist natürlich möglich, dass die FAZ vanz seinerzeit kontaktiert hat und eine gesonderte Lizenz mit ihm ausgehandelt hatte. Ich habe ihn kontaktiert und diesbezüglich gefragt: Er kann sich an keine Kontaktaufnahme erinnern. (Er war sich nicht hunderprozentig sicher, konnte aber keine Korrespondenz in seinen Archiven finden.)“
Bernd Eckenfels says
Die Begründung, dass die FAZ einem Ihrer (indirekten) Autoren nicht erlaubt den Inhalt zu korrigieren ist doch mehr als seltsam? Wenn man etwas falsch ausgezeichnet hat und es bemerkt sollte man doch alles tun um das zu fixen. Das hat mit Beweissicherung nichts zu tun (und alleine schon diese Haltung gegenüber den Autoren ist mehr als seltsam).
Bernd
Marcel Weiß says
@Felix Neumann:
„Es fehlt der Anreiz, sich rechtskonform zu verhalten: Es wird Zeit, daß ein Urheber von Werken unter CC-Lizenz die auch wirksam vor Gericht durchsetzt.“
Das ist schon mal passiert, letztes Jahr iirc, in UK oder Niederlande, bin mir nicht mehr sicher und finde es auch gerade nicht. Der Fotograf hatte gegen die Tageszeitung, die unerlaubt sein unter einer CC-Lizenz stehendes Foto nutzte, verklagt und gewonnen.
Wahrscheinlich muss das aber in _jedem_ Land geschehen, damit es ankommt.
Torsten says
Ja, der entscheidende Absatz zeugt von Unkenntnis. Und deshalb habe ich die wahrscheinlichere Erklärung hier genannt. Wie gesagt: frag nach oder lass es bleiben.
Bernd Eckenfels: offenbar ging es eben nicht nur um den einen Artikel – auch in anderen Artikeln waren falsch lizensierte CC-Bilder oder wurden Quellen gar nicht erwähnt. Man kann dann in aller Stille alle Bilder nachträglich prüfen – aber eben nicht, wenn der Autor ein großes Schild „Lizenzverletzung, bitte schickt uns Eure Rechnungen“ an den Eingang heftet.
Felix Neumann: Stell Dir vor, Du bist ein Fotograf und Dein Bild erscheint plötzlich überall kostenlos. Musst Du um 15 Ecken recherchieren wer Deine Rechte zuerst verletzt hat? Dann wäre Lizenzbruch ein echtes Geschäftsmodell – einfach alle Bilder kopieren und eine Scheinfirma auf einer Südseeinsel verantwortlich machen.
wortwart says
@Felix: Theoretisch gäbe es AFAIK schon die Möglichkeit, Entschädigung einzufordern. Nur: Die schönste Rechtslage hilft dir nichts, wenn derjenige, der das Foto mit der falschen Lizenz eingestellt hat, sonstwo sitzt. Internet und nationale Rechtssprechung passen nun mal nicht zusammen.
@Marcel: Das wäre doch ein guter Job für die Abmahnanwälte, wenn die Musik- und Filmindustrie endgültig erledigt sind.
Und was die FAZ hier veranstaltet hat, ist unbeschreiblich idiotisch.
Marcel Weiß says
@Torsten: Wie bitte? Du sagst, ich soll vanz fragen. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich das getan habe und das Ergebnis bereits im Artikel steht.
Ich habe ihm den Link zum FAZ-Artikel in meiner Anfrage mitgeschickt. Seine Antwort steht im Artikel. Was genau erwartest Du?
Torsten says
Mein Fehler – ich hatte das Zitat nicht richtig gelesen. Ich bitte um Entschuldigung.
Tharben says
Marcel, zu deinem letzten Absatz: Könntest du in knappen Worten umreißen, wohin sich das Urheberrecht verändern soll? Oder ein Link zu einem Text, der deinen Vorstellungen entspricht, würde mich interessieren.
(Disclaimer: Auch andere kommentieren neuerdings unter „Tharben“, sogar unter Angabe meiner E-Mail-Adresse.)
egghat says
Deinen Artikel hätte ich jetzt gerne geflattert …
Marcel Weiß says
@Tharben: Ich habe eine Vorstellung, aber ich habe mich noch nicht dazu durchringen können, diese in einem Artikel auszuformulieren. Grob gesagt geht es darum, das System von Opt-Out auf Opt-In umzuschalten.
@egghat: Kannst Du doch tun.. Wird der Flattr-Button bei Dir nicht angezeigt?
Detlef Borchers says
Ein kleiner Hinweis. Das besagte Foto von Lanier liegt in der Autorenmappe zu Laniers Buch „You are not a Gadget“, die sein Literaturagent John Brockman (edge.org) verschickt. Sowas nehmen Redakteure dankend ohne Recherche an. Das soll keine Rechtsverletzung entschuldigen, aber die Arbeitsweise erklären. –Detlef (Disclaimer: ich schreibe u.a. für die FAZ)
dot tilde dot says
freie lizenzen bedeuten ja in der regel nicht den verzicht auf das urheberrecht, sondern stellen ein angebot dar, das mit den mitteln des urheberrechts durchgesetzt werden kann.
wer denkt, dass freie lizenzen die abschaffung des urheberrechts bedeuten, hat sie überhaupt nicht verstanden.
wir sollten der faz und anderen medienschaffenden beim lernen helfen. insofern: vielen dank für die gute diskussion.
.~.
egghat says
Hmm, da ist er (sobald man Noscript richtig konfiguiert …). Dass die Javascript-Buttons nie einen Fallback mit einem statischen Button haben. Egal, mir ist inzwischen eh aufgefallen, dass ich dich eh schon kachingle …
Marcel Weiß says
@Detlef Borchers Das ist interessant. In dem Fall würde ich dann den Schuldigen aber auch beim Literaturagenten und nicht bei den Redakteuren sehen.