Der Berlin Story Verlag wollte mit einem E-Book und dessen Bezahlung experimentieren. Das gefiel Branchenkollegen wohl nicht. Berlin Story Verlag Blog:
Wir hatten die schöne Idee, eines unserer eBooks kostenlos anzubieten. Jeder Leser konnte aber im eigenen Ermessen etwas dafür bezahlen oder uns etwas anderes als Gegenleistung bieten – oder eben nichts. Dieses Modell wurde soeben anwaltlich untersagt.
Dass sofort ein anwaltliches Schreiben eintrudelt, spricht Bände.
PS: Laut Lenze haben zwei Anwälte Hilfe angeboten. Eine Offerte: das Buch in Uruguay ohne Buchpreisbindung anzubieten.
Siehe zum Thema auch:
- Das Bermudadreieck der Buchbranche
- Sind E-Book-Flatrate und Buchpreisbindung vereinbar? Justiziar des Börsenvereins: Es ist kompliziert, aber nein.
- “Prime eBooks”: Wäre ein E-Book-Verleih von Amazon mit der Buchpreisbindung vereinbar?
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