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'Facebook ist auch Diensteanbieter im Sinne des Telekommunikationsgesetz'
Rechtsanwalt Thomas Stadler: Brauchen wir ein Telemediengeheimnis?: Facebook ist – soweit es Kommunikation ermöglicht – auch Diensteanbieter im Sinne des TKG, denn Telekommunikation ist der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangs von Nachrichten. Und diese technische Dienstleis