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Leistungsschutzrecht ohne Kennzeichnungspflicht für Presseverlage wäre eine Katastrophe
Es gibt kein vernünftiges Argument gegen eine Kennzeichnungspflicht für Presseverlage, die ein Leistungsschutzrecht in Anspruch nehmen wollen. Die Bringschuld liegt eindeutig bei den Presseverlagen. Der Aufwand ist zumutbar. Die Kollateralschäden bei einem Leistungsschutzrecht ohne Kennzeichnungspfl