Netzpolitisches

“Drosselung” bei Telekom-Anschlüssen meint Reduzierung auf im besten Fall 2,4% der Geschwindigkeit

23.04.2013

Sven Dietrich rechnet die künftige ‘Drosselung’ neuer Telekom-Verträge für ‘DSL’ auf pop64.de durch:

Ich kaufe 16.000 Kbit Internet und plötzlich habe ich nur noch 384 Kbit.

Mein gekauftes Produkt kann dann nur noch bei

Bei 16 Mbit/s: 75 GB nur noch 2,4% der Geschwindigkeit.

Bei 50 Mbit/s: 200 GB nur 0,77% der Geschwindigkeit.

Bei 100 Mbit/s: 300 GB nur 0,38% der Geschwindigkeit.

Bei 200 Mbit/s: 400 GB nur 0,19% der Geschwindigkeit.

Man sieht hier sehr schön: Das ist keine Drosselung, das ist kaputt.

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Telekom enteignen oder stark regulieren

23.04.2013

Christopher Lauer von den Piraten über die gestrige Nachricht, die Telekom führt eine Drosselung bei künftigen DSL-Verträgen ein und macht eine Ausnahme bei eigenen Angeboten:

Die privatwirtschaftlich organisierte Deutsche Telekom erbt vom ehemaligen Staatsunternehmen Deutsche Post das durch Steuergelder finanzierte Telefon- und Glasfasernetz. Das baut die Telekom nicht aus. Der Bedarf an breitbandigem Internet steigt aber. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Das Netz ausbauen oder den Mangel verwalten und zum Geschäftsmodell machen. Die Telekom hat sich für letzteres entschieden. Während uns Länder wie Südkorea bei der Geschwindigkeit längst abgehängt haben legt die Telekom für Deutschland den Rückwärtsgang ein.

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Telekom beendet Festnetzflatrates für Neuverträge und Netzneutralität

22.04.2013

Markus Beckedahl auf netzpolitik.org über die heutige Ankündigung der Telekom:

Neuverträge werden ab dem 2. Mai mit einer Drosselung bei bestimmten Volumina verkauft. Bei den üblichen DSL-Verträgen mit “bis zu” 16 Mbit/s wird ab 75 GB auf sechsfache ISDN-Geschwindigkeit gedrosselt, bei “bis zu”50 MBit/s ab 200 GB. Mit der gedrosselten Geschwindigkeit von 384 Kbit/s ist Internet nur noch anstrengend. 75 GB sind übrigens weniger als 10 Filme in HD schauen an Datendurchsatz benötigen, d.h. bei der Deutschen Telekom kann man im Standardtarif nur an jedem dritten Tag einen HD-Film bei der Konkurrenz anschauen.

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Flipboard 2.0 führt Follower-Prinzip für nutzerkuratierte iPad-Magazine ein

27.03.2013

Die populäre Magazin-App Flipboard hat in der neuen Version 2.0 eine faszinierende neue Funktion eingeführt.  Nutzer der App können nun eigene Magazine, also Artikelsammlungen, erstellen und diese anderen Nutzern zum Abonnement in Flipboard anbieten.

Richard Gutjahr hat s ich Flipboard 2.0 angeschaut :

Mit nur zwei Berührungen kann ich den Artikel nun zu einem bereits bestehenden Magazin hinzufügen – oder aber ein neues Heft erstellen. Ich kann entscheiden, ob ich die Sammlung nur für mich mache, oder aber mit der Welt (Flipboard, Facebook & Co) teilen möchte.

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Leistungsschutzrecht oder was Erfolg beim Kampf gegen die “mächtigste Lobby Deutschlands” ist

26.03.2013

Philipp Otto kommentiert auf irights.info die Diskussion nach dem Leistungsschutzrecht:

Die Grenzen zwischen Netzszene und anderen Playern in der Gesellschaft sind inzwischen fließend. Es gibt nicht das eine Biotop das aktiv wird. Vielmehr sind es viele Faktoren die über Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Diejenigen, die sich seit Jahren auf den unterschiedlichsten Ebenen mit dem Leistungsschutzrecht auseinandersetzen und dagegen argumentieren und arbeiten, können sich vielmehr auf die Schulter klopfen. Auf der anderen Seite stand die “mächtigste Lobby Deutschlands” (Eigenbezeichnung eines führenden Verlagsvertreters.

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Ringelpiez mit Anklicken

22.03.2013

Sascha Lobo fasst das Versagen beim Presseleistungsschutzrecht in einem längeren Blogeintrag lesenswert zusammen. Ein Auszug:

Zwar haben sich drei, vier, fünf Vereine gegründet, D64, Digitale Gesellschaft, C-Netz. So froh ich war und immer noch bin, dass es diese Vereine gibt, so sehr ich sie alle unterstützen möchte – wer zum Wiegen geht, wird gewogen, wer in der Politik etwas bewirken will, muss sich an der Wirkung messen lassen. Aber das Leistungsschutzrecht ist der Beweis, dass sie und damit auch wir, die Netzgemeinde, im entscheidenen Moment letztlich nichts gebracht haben, alle miteinander: Wirkung Null wäre noch geprahlt.

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Presseleistungsschutzrecht zeigt, dass Netzpolitiker in Deutschland keinen Einfluss haben

22.03.2013

 iRights.info twitterte diesen Tweet von der heutigen Sitzung des Bundesrats, nach der das Presseleistungsschutzrecht nun Gesetz wird:

So unumstritten kann das #lsr sein, zumindest im Bundesrat. Die SPD verzichtet darauf, ihre Position zu erklären

Damit hat nun auch die SPD neben CDU/CSU und FDP bewiesen, dass sie unwählbar geworden ist.

Wie auch immer man zu dem Gesetz stehen mag (ich etwa halte es in seiner nun Gesetz werdenen Version für katastrophal für den Standort Deutschland), zeigt das Gesetz nun zumindest jedem auch deutlich, dass die Netzpolitiker aller großen Parteien keinen Einfluss auf die Politik haben.…

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TRIPS, ACTA, TAFTA: Internationale Handelsabkommen als trojanische Pferde

20.03.2013

Einer der fiesesten Lobbyistentricks ist das Andocken an internationale Handelsabkommen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden.

  1. Lobbyisten treffen sich mit den Vertretern der verschiedenen Länder und handeln mit diesen die Aspekte aus, die sie gern in nationale Gesetze gegossen sehen würden.
  2. Diese Vereinbarungen landen dann in den bindenden transnationalen Verträgen. Diese Verträge umfassen meist unzählige Aspekte, um dank Salami-Armada Einsprüche möglichst schwer zu machen und, vor allem, einen einmal verabschiedeten und unterschriebenen Vertrag praktisch in Stein zu meißeln.
  3. Anschließend müssen die Nationen, die die Verträge unterschrieben haben, diese in bindende nationale Gesetze gießen.
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Entwurf des SPD-Wahlprogramms verspricht Presseleistungsschutzrecht

07.03.2013

Markus Beckedahl auf netzpolitik.org:

Heute wurde uns der Entwurf des SPD-Regierungsprogramms zur Bundestagswahl mit dem Titel “Deutschland besser und gerechter regieren: Für ein neues soziales Gleichgewicht in unserem Land!” zugeschickt. Der Stand des Wahlprogramm-Entwurfs ist vom 2.3.2013 (Ein Tag vorher wurde das Leistungsschutzrecht im Bundestag abgestimmt) und dort haben wir auch das Leistungsschutzrecht gefunden. Das nennt man zwar nicht so, aber ratet mal, was hier gefordert und beschrieben wird:

“Dazu müssen wir die Erprobung neuer Geschäftsmodelle auch rechtlich ermöglichen, z.B.

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Leistungsschutzrechtsopfer (2): “Nachrichtendienst für Historiker” hört auf

06.03.2013

Die Meldung des “Nachrichtendienst für Historiker” zeigt deutlich, wie schädlich die mit dem Presseleistungsschutzrecht kommende Rechtsunsicherheit sein wird und bereits ist:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des am 1. März 2013 in Kraft getretenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger müssen wir den Betrieb des Nachrichtendienst für Historiker nach 17 Jahren vorerst einstellen.

Die unklare Lage bezüglich der Textlänge für Snippets (siehe auch: Leistungsschutzrecht_für_Presseverleger bei Wikipedia) zwingt uns zu diesem Schritt.

Ob und wie dieser Dienst weiter zur Verfügung gestellt werden kann, können wir erst nach den ersten klärenden Urteilen zur eher unsicheren Ausgestaltung des Gesetztes sagen.

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“Das Ablen­kungs­ma­nö­ver war der Ein­druck, man habe das LSR fun­da­men­tal geändert.”

05.03.2013

Stefan Niggemeier über die Änderung des Gesetzestextes zum Presseleistungsschutzrecht wenige Tage vor der Abstimmung im Bundestag:

Wie bei einem guten Zau­be­rer starrte das Publi­kum auf fal­sche Hand und ver­passte so den eigent­li­chen Trick.

Tat­säch­lich ent­sprach das, was Krings und Co. sag­ten, unwahr­schein­li­cher­weise der Wahr­heit. Die Ände­rung, die wie eine Kehrt­wende wirkte, sollte den Kern des Geset­zes intakt las­sen. Es soll den Ver­la­gen, wie zuvor, die Mög­lich­keit geben, gegen Google und jeden klei­nen Aggre­ga­tor vor­zu­ge­hen, der nichts wei­ter tut, als ein­ein­halb Sätze eines Such­er­geb­nis­ses als Vor­schau anzuzeigen.

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Pressleistungsschutzrecht trifft auch Übersetzungsmaschine Linguee

04.03.2013

Martin Weigert hat auf netzwertig.com einige Reaktionen deutscher Startups und Webanbieter zur Verabschiedung des Presseleistungsschutzrechts gesammelt. Es ist ein trauriges Bild. Es trifft unter anderem auch das innovative Übersetzungsangebot Linguee:

Dass das Leistungsschutzrecht nicht nur Webservices tangiert, die sich direkt mit der Analyse und Aufbereitung von Verlagsinhalten befassen, zeigt die Kölner Übersetzungsmaschine Linguee. Anders als herkömmliche Wörterbücher durchsucht der Dienst das “zweisprachige Web”, also Dokumente und Websites, die in zwei Sprachen vorliegen, und kann dadurch Übersetzungen im Kontext anbieten.

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Es gab keine Pairing-Vereinbarung zur Abstimmung über das Presseleistungsschutzrecht

04.03.2013

Nach der Abstimmung über das Presseleistungsschutzrecht im Bundestag war vielen Beobachtern zu ihrem Unmut aufgefallen, dass viele Abgeordnete der Opposition während der Abstimmung fehlten. Einige Kommentatoren vermuteten als Grund eine Pairing-Vereinbarung:

Die Vereinbarung sieht vor, dass für jeden kranken, beruflich oder dringend verhinderten Abgeordneten der Regierungsseite ein Politiker der Opposition der Abstimmung ebenfalls fernbleibt.

Diese scheint es aber nicht gegeben zu haben. Nina Galla in einem Kommentar auf Carta am letzten Freitag:

Ich habe heute alle Oppositionsfraktionen gefragt und es gab kein Pairing-Abkommen.

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Leistungsschutzrechtsopfer (1): Rivva bald ohne Snippets

01.03.2013

Frank Westphal, der Macher des Memetrackers Rivva, über die Folgen des  Presseleistungsschutzrechts für Rivva:

Durch das Ausschließlichkeitsrecht der Verleger und dabei unvermeidbaren Ansteckungseffekten (wenn der Anreißer eines Blogs schon Verlagstext zitiert), sehe ich mich im Grunde genommen dazu gezwungen, auf Snippets auf rivva.de kategorisch zu verzichten. Die Frage ist, wie stark nehmen Infogehalt und Klickzahlen Schaden dadurch? Vom Anriss weiß man, dass er Interesse für den Beitrag wecken soll. Snippet = Teaser. Im Zweifel verlieren also uninformative Schlagzeilen. Oder gewinnen sie gerade, weil die Leser dann die Neugier treibt?

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Bei Anwesenheit aller Oppositions-MdBs hätte das Leistungsschutzrecht keine Mehrheit gehabt

01.03.2013

Der Bundestag hat heute das Leistungsschutzrecht für Presseverlage (LSR) beschlossen, obwohl es von praktisch allen Wirtschaftsverbänden (bis hin zu so abwegigen Verbänden wie dem DJV und dem Pressesprecherverband) und Urheberrechtsexperten abgelehnt wird.

Im Parlameter des ZDF kann man sich die Abstimmungsverteilung anschauen. Die Zahlen findet man auch bei Abgeordnetenwatch.

Zugestimmt haben insgesamt 293 Abgeordnete. Dagegen gestimmt haben 243 Abgeordnete.

Schauen wir uns die Zahlen der Opposition via Abgeordnetenwatch an:

SPD

dagegen gestimmt
82,19 % / 120 Stimmen

enthalten
0,68 % / Eine Stimme

nicht beteiligt
17,12 % / 25 Stimmen

DIE LINKE

dagegen gestimmt
78,67 % / 59 Stimmen

nicht beteiligt
21,33 % / 16 Stimmen

GRÜNE

dagegen gestimmt
83,82 % / 57 Stimmen

nicht beteiligt
16,18 % / 11 Stimmen

Nicht beteiligt an der Abstimmung, also nicht anwesend, waren 25 Abgeordnete von der SPD, 16 von der Linken und 11 von den Grünen.…

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Die Lügen fürs Leistungsschutzrecht gehen weiter

28.02.2013

Stefan Niggemeier sammelt weiter die Lügen in der deutschen Presse zum geplanten Presseleistungsschutzrecht (LSR).

Zum Beispiel über das Geraune von Reinhard Müller in der FAZ, LSR-Kritiker seien versteckte Google-Lohnschreiber, ohne jemanden konkret zu benennen:

Andererseits ist das natürlich eine bequeme Art, sich mit Kritik (nicht) auseinanderzusetzen: indem man die Kritiker durch substanzloses Geraune pauschal diskreditiert.

Über Hans-Peter Siebenhaar im Handelsblatt:

Durch das Leistungsschutzrecht, glaubt der Medienredakteur des »Handelsblattes« oder behauptet es wenigstens, wird die Kostenfreiheit für die Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet beseitigt.

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Wurde das Leistungsschutzrecht entschärft, um die Notifizierungspflicht zu umgehen?

28.02.2013

In einem (leider nicht direkt verlinkbaren) Kommentar zu Udo Vetters Artikel “Ein Grauen für alle, die ins Netz schreiben” über das geplante Presseleistungsschutzrecht (LSR) schreibt der Kommentator ‘Herbert’:

Der Sinneswandel bezüglich Snippets kam nicht als späte Einsicht wegen guter Argumente der Kritiker sondern wegen handfester Probleme, die da wären:

Notifizierungspflicht, siehe dazu: http://leistungsschutzrecht.info/stimmen-zum-lsr/igel-interview/thomas-hoeren-leistungsschutzrecht-w-rde-notifizierungspflicht-verletzen

und auch der entsprechende Kommentar von Stephan Thomae:

“Da es sich um keinen großen Eingriff in die Technik der Informationsvermittler handle, erübrigt sich Thomae zufolge auch die Frage, ob der Gesetzentwurf zunächst von der EU-Kommission geprüft werden müsse.

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Zickzack-Leistungsschutzrecht ohne Snippets

26.02.2013

heise online über neuere Entwicklungen beim Presseleistungsschutzrecht:

Die Rechtspolitiker der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben sich am Dienstag auf einen von den Liberalen vorgeschlagenen Änderungsantrag am Regierungsentwurf zum Presse-Leistungsschutzrecht geeinigt. Das geplante neue Recht soll “einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte” nicht umfassen. Suchmaschinen und News-Aggregatoren könnten so kurze Auszüge aus indexierten Presseartikeln in Form von “Snippets” weiterhin anzeigen.

Netzpolitik.org hat die besagte Passage:

§ 87f UrhG
Presseverleger
(1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.

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Es wird Zeit für einen realistischeren Kampf gegen das Presseleistungsschutzrecht

26.02.2013

Das Presseleistungsschutzrecht scheint in welcher Form auch immer zu kommen. Es geht jetzt um Minimierung der Schäden. Das geplante Recht muss zeitlich beschränkt und anschließend evaluiert werden. Und es darf nur mit einer Kennzeichnungspflicht für Presseverlage in Kraft treten. 

Ich bin sicher nicht der einzige, der das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage (LSR) verfolgt, seit es als Ostereiüberraschung im Koalitionsvertrag gelandet ist, aber im Sommer letzten Jahres nicht mehr mit einem Gesetzesentwurf gerechnet hat. Zu groß die Ablehnung von allen Seiten, zu gering, man sollte eher sagen zu nichtexistent, die Argumente für ein solches geplantes Recht.…

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Handelsblatt diskreditiert Professor, der ein kritisches Gutachten zum Leistungsschutzrecht verfasst hat

26.02.2013

Stefan Niggemeier:

Auch aktuell äußert sich der BDI extrem distanziert zu dem Vorhaben und verweist auf ein Gutachten, das er beim Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie in Auftrag gegeben hat. Die Wissenschaftler Ralf Dewenter und Justus Haucap kommen darin zu einem vernichtenden Urteil. Das Leistungsschutzrecht sei »ökonomisch weder erforderlich, um die Produktion von hochqualitativen Inhalten anzureizen, noch ist es geeignet, den Qualitätsjournalismus zu befördern«[..]

Man sollte annehmen, dass das eine berichtenswerte Wortmeldung ist: Haucap ist prominentes Mitglied der Monopolkommission, die die Bundesregierung in Fragen der Wettbewerbspolitik berät; bis Mitte 2012 war er sogar ihr Vorsitzender.

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