Netzpolitisches

Leistungsschutzrecht, die Mehrwertsteuersenkung für Hoteliers der CDU/CSU

25.02.2013

Petra Sitte im Blog der digitalen Linken:

Bei der Debatte um technische Fragen verstrickte sich insbesondere der Vertreter der Verleger, Dr. Thomas Höppner, in Widersprüche, weil er einerseits monierte, es gäbe keine technische Lösung für die angeblichen oder realen Probleme der Verlage, andererseits versprach er, wenn das Gesetz komme, würden die technischen Tools zu seiner Umsetzung da sein.

Spannender bleibt aber auch heute die Frage: Welcher Sinn liegt überhaupt in einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage?

Thomas Höppner vom Bundesverband der Zeitungsverleger sagte auch dazu widersprüchliches: Die Aggregatoren verdienen Geld mit Verlagsinhalten, die wenigsten Nutzer klicken von den Aggregatoren durch auf die Verlagsseiten.

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#LSR wird am 01.03.2013 um 9 Uhr durch den Bundestag gepeitscht

25.02.2013

Bundestag.de:

226. Sitzung, Freitag, 01.03.2013, 09.00 – ca. 14.55 Uhr

36.) Zweite und Dritte Beratung Bundesregierung

Urheberrechtsgesetz/Änd

- Drs 17/11470 -

(TOP 36, 01:00 Stunden)

Jetzt haben sich die diversen naiv-hoffnungsvollen Blogartikel vom Wochenende zum etwaigen Ende des geplanten Presseleistungsschutzrechts als eben solche herausgestellt.

Die Koalition bleibt fest entschlossen und, wie zu erwarten war, unbeeindruckt von der Diskussion.

(via diverse Quellen auf Twitter)

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Presseleistungsschutzrecht: Beschlussfassung des Bundestags vielleicht schon am 28.02.2013 [Update]

21.02.2013

Nach einem Update im Blog der Linken scheint der seit längerem gemutmaßte Termin für das LSR für bereits Ende Februar wahr zu werden:

Nach dem ersten Entwurf der Tagesordnung für die nächste Sitzungswoche des Bundestages soll nach den Plänen der Koalition die 2. und 3. Lesung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage – sprich: die abschließende Beschlussfassung durch den Bundestag – bereits am Do., dem 28.02.2013, erfolgen. Es wird dort unter TOP 9 mit 30 Minuten Debatte aufgeführt. Allerdings wäre dazu ein Fristverzicht erforderlich.

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Siegfried Kauder (CDU) sieht Verfassungsprobleme beim Leistungsschutzrecht

20.02.2013

netzpolitik.org: Siegfried Kauder sieht Verfassungsprobleme beim Leistungsschutzrecht. Markus Beckedahl zitiert die Pressemitteilung von Siegfried Kauder:

Die politische Diskussion über die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage ist mit der Sachverständigenanhörung vom 30. Januar 2013 in der Zielgeraden angekommen. Der Ablauf der Expertenanhörung lässt mich darüber nachdenken, ob wir nicht Wege suchen müssen, wie wir bei der Auswahl der Sachverständigen sicherstellen können, dass alle diskussionswürdigen Aspekte gutachterlich abgedeckt sind. So fehlte in der Runde der Experten ein Verfassungsrechtler. Verfahrenstechnischen Fragen wurde zu wenig Augenmerk geschenkt.

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Bernd Neumann (CDU) will Rechte fälschlicherweise Abgemahnter beschränken

13.02.2013

Martin Holland auf heise online:

Laut dem Zeitungsbericht sieht der geänderte Gesetzesentwurf des Kulturstaatsministers noch mehr Ausnahmen vor, in denen die Kostendeckelung nicht gelten soll. Zuvor sollte sie etwa wegfallen, wenn der Abgemahnte bereits früher gegenüber dem Abmahner auffällig geworden ist. Neumann wolle jedoch, dass niemand, der bereits einmal abgemahnt wurde, auf gedeckelte Kosten hoffen darf. Dadurch werde aber eine Datenbank von Urheberrechtsverletzern notwendig. Weiterhin will Neumann die Möglichkeiten von fälschlicherweise Abgemahnten beschränken, finanziellen Ersatz für ihre Rechtsverteidigung zu bekommen.

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Deutsche Startups gegen das Leistungsschutzrecht

29.01.2013

Auf ADIZ.org, der ‘Anbietervereinigung für digitalen Inhalte- und Informationszugang’, findet man Aussagen vieler junger Webunternehmen, die sich gegen das Presseleistungsschutzrecht aussprechen. Ähnliches kann man beim Bundesverband Deutsche Startups e.V. nachlesen.

Es sind Aussagen eines betroffenen Wirtschaftszweigs, die in der Presse nicht stattfinden.

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Anhörung des Rechtsausschusses zum LSR ohne Stream

29.01.2013

Es wird zur am 30.01.2013 stattfindenden, einzigen geplanten öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage keine Übertragung auf Bundestag.de geben. Der Gesundheitsausschuss war schneller mit der Beantragung der Übertragung zur gleichen Zeit.

Besucherplätze sind keine mehr frei, das öffentliche Interesse sei zu groß, teilte mir das Sekretariat des Ausschusses am Telefon mit. Eine Verlegung in einen größeren Raum  wäre nicht mehr möglich gewesen.

Das geplante Presseleistungsschutzrecht verhält sich zur Öffentlichkeit wie ein Vampir zum Sonnenlicht.

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LSR im Rechtsausschuss des Bundestags: “Lex Google” wird ohne Google beraten

29.01.2013

Stefan Niggemeier:

Es geht um ein Gesetz, das — nüchtern und neutral formuliert — vor allem das rechtliche Verhältnis zwischen Google und den Verlagen neu regeln soll. Und der Bundestagsausschuss, der darüber berät, lädt von den betroffenen Parteien nur eine ein? Beruft als Sachverständige zwei Verlagsvertreter, einen verlegerfreundlichen Journalistenvertreter und niemanden von Google?

Es wird nicht einmal versucht, den Anschein der Ausgewogenheit zu wahren. Nicht nur ist Google nicht vertreten, es ist von der digitalen Wirtschaft insgesamt kein Vertreter geladen worden.…

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DJV geht der aktuelle Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht schon nicht weit genug

24.01.2013

RA Thomas Stadler, einer der Sachverständigen in der kommen Anhörung zum Leistungsschutzecht (LSR), über erste Verschärfungswünsche des DJV:

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat nunmehr im Vorgriff auf die Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages ebenfalls eine Stellungnahme zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse vorgelegt, die stolze 40 Seiten umfasst.

Während die Rechtswissenschaft die Einführung eines solchen Leistungsschutzrechts nahezu einhellig ablehnt, geht dem DJV der aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindliche Entwurf noch nicht weit genug. Der DJV möchte das Leistungsschutzrecht nicht auf Suchmaschinenbetreiber und vergleichbare Diensteanbieter beschränkt lassen.

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Spotifys europäischer Marsch gegen die Netzneutralität

24.01.2013

Als Ende Sommer 2012 Spotify eine Kooperation mit der Deutschen Telekom bekanntgab, in der ein Tarif vorgestellt wurde, bei dem das mobile Streaming über Spotify komplett inklusive ist, schrieb Jens Best:

Welche Daten über das Web transportiert werden, geht den Provider nichts an. Netzneutralität bedeutet, dass es deine Sache ist, ob du Texte, Musik, Video etc. mit einer Plattform oder mit Freunden austauschst. Die diskriminierungsfreie Übertragung aller Datenpakete unabhängig von Herkunft oder Ziel, Form oder Inhalt. Dies ist eine der wesentlichen Grundlagen für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Innovationskraft des Webs.

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Leistungsschutzrecht soll nur eine Anhörung im Bundestag bekommen

17.01.2013

Andre Meister auf netzpolitik.org:

Trotz dieser scharfen Kritik von Wissenschaft und Wirtschaft soll das Gesetz möglichst schnell verabschiedet werden. So plant die Regierungskoalition, dass die Anhörung in zwei Wochen die einzige Anhörung im Deutschen Bundestag bleibt. Einwänden der Opposition, dass man in einer Sitzung nicht alle Aspekte umfassend beleuchten könnte, erteilt die Regierung eine Absage.[..] Wahrscheinlich ist der Plan, schon im Februar über das Leistungsschutzrecht abzustimmen, also noch vor einer eventuellen Änderung im Bundesrat nach der Landtagswahl in Niedersachsen.

Das geplante Gesetz ist hochumstritten, wird von vielen Experten als sehr gefährlich eingestuft und abgelehnt und wird gleichzeitig von seinen Befürwortern als die letzte Rettung der freien Presse verkauft.…

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Tel Aviv will stadtweit WLAN anbieten, weil es nicht von Störerhaftung aufgehalten wird

15.01.2013

Peter Mühlbauer auf heise online:

In der israelischen IT-Metropole Tel Aviv gibt es schon jetzt in vielen Gegenden offene WLAN-Zugänge, aei es am Strand oder in Bussen. In dem Land wird der Infrastrukturausbau nicht wie in Deutschland mit Rechtskonstruktionen wie der Störerhaftung behindert. Trotzdem sollen die wenigen unerschlossenen Bereiche jetzt mit einem kostenlosen Angebot abgedeckt werden, dessen Entwicklung die Firma Motorola übernimmt.

Der entscheidende Satz: “In dem Land wird der Infrastrukturausbau nicht wie in Deutschland mit Rechtskonstruktionen wie der Störerhaftung behindert.”

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Dokumentierte Einflussnahmen auf das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage

14.01.2013

Markus Beckedahl auf netzpolitik.org zur Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken:

Interessant an der Antwort ist: Das Bundeskanzleramt schickt gleichzeitig eine Liste mit, wann Vertreter der Verlagslobby zu Besuch im Kanzleramt waren. Nicht aufgelistet sind übrigens die Termine, wo Neumann (oder von Klaeden) auf Gegenbesuch bei Veranstaltungen der Verleger und ihrer Lobbygruppen war.

Update: Das erste Treffen zwischen Verlegerlobby und Kanzleramt zum Leistungsschutzrecht fand wenige Monate vor der Bundestagswahl statt. Da kam wohl die Idee auf, das in den Koalitionsvertrag unterzubringen.

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INSM gegen Presseleistungsschutzrecht

17.12.2012

Johannes Eber im Blog der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft:

Es gibt ein eingängiges vermeintliches Argument pro Leistungsschutzrecht. Nämlich dass Google von den Verlagen profitiere, und deshalb auch dafür zahlen solle. Denn schließlich setze Google Inhalte der Verlage auf seine Seiten und verdiene mit den daneben platzierten Anzeigen viel Geld. Ja, das stimmt. Aber das stimmt in eine Million anderer Fälle auch. Geschäftsmodelle bauen auf anderen Geschäftsmodellen auf. So ist das Geschäfts-Leben. Der Frittenbudenbesitzer macht einen Laden neben der Großbaustelle auf, um in der Frühstückspause die Bauarbeiter zu versorgen.

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Verpflichtung zum Lizenzerwerb als bereits geplanter, zweiter Schritt im LSR-Drama?

16.12.2012

Rechtsanwalt Thomas Stadler:

Interessant im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht ist auch eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion zum Thema. Danach sieht es die Bundesregierung als offen an, ob auch soziale Netzwerke, Twitter, Dienste wie Rivva, Delicious oder Topsy betroffen sind, weil sie Nachrichten vergleichbar zu Suchmaschinen aufbereiten. Die Bundesregierung verweist insoweit lapidar auf eine spätere Klärung durch die Gerichte.

Die Bundesregierung spricht in dieser Antwort auch mehrfach von einer Verpflichtung zum Lizenzerwerb. Diese Aussage ist allerdings schwer nachvollziehbar.

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“Angriff auf die Grundrechte der Kommunikation”

13.12.2012

Willi Egloff, Rechtsanwalt und Spezialist für Medien- und Urheberrecht, mit klaren Worten im Schweizer Medienmagazin Die Medienwoche zum Vorstoß des Verbands der Schweizer Presseverlage, ebenfalls ein Presseleistungsschutzrecht anzustreben:

Das von den Verlagen geforderte Leistungsschutzrecht wäre ein völliger Fremdkörper im Bereich des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte, und es stünde in diametralem Widerspruch zu wichtigen Grundprinzipien dieses Rechtszweigs. Es ist ein Angriff auf die Grundrechte der Kommunikation und der Information. Der Vorschlag sollte deshalb so rasch wie möglich beerdigt werden. Wenn die Verlage der Meinung sind, dass die von ihnen vermittelten Inhalte in unlauterer Weise verwendet werden, so ist es ihr gutes Recht, sich dagegen zur Wehr zu setzen.

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Presseverlage wollen Gesetz für etwas, das sie technisch bereits umsetzen könnten, es aber nicht tun

13.12.2012

Felix Schwenzel:

christoph keese schreibt:

“Immer wenn ich Robots.txt, die von Google bevorzugte Rechtesprache, kritisiere, hagelt es Vorwürfe der Lüge und Dummheit. Manche meinen, ich sei dumm und verlogen zugleich.”

und dann zählt er eine liste von „Informationen“ auf, „die man in [eine] gute maschinenlesbare Rechtesprache eintragen können sollte, und die von anderen Marktteilnehmern zu berücksichtigen wären“. fast alle informationen die keese auflistet kann man bereits jetzt in verlagsprodukte die von verlagen ins netz gestellt werden eintragen oder genauso wie er fordert umsetzen.

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Bundesregierung verweigert Antworten auf die meisten Fragen zum Leistungsschutzrecht

12.12.2012

Jürgen Scheele auf dem Blog der Linken über besagte Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linken zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage:

DIE LINKE hatte 16 Fragen mitsamt 72 Unterfragen gestellt. Letztere waren in der ganz überwiegenden Zahl so formuliert, dass sie mit einem einfachen JA oder Nein zu erwidern waren. In mehr als 90 Prozent der Fragen allerdings, verweigerte die Bundesregierung eine Antwort.

Interessant bei all dem finde ich auch, dass ausgerechnet Die Linke diejenige Oppositionspartei ist, die effektiv das Netz, also hier vor allem Blog und Twitter, nutzt, um dieses Thema auch außerhalb von Bundestag und Ausschüssen voranzutreiben.…

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Leistungsschutzrecht: Bundesregierung erwartet Rechtsunsicherheit

11.12.2012

Falk Lüke und Jürgen Kuri zitieren für heise online aus der Antwort einer kleinen Anfrage der Linken und titeln fast schon euphemistisch mit “Leistungsschutzrecht: Bundesregierung erwartet gerichtlichen Klärungsbedarf“:

Bei Mikrobloggingdiensten wie Twitter geht auch die Bundesregierung von einem erheblichen gerichtlichen Klärungsbedarf aus, ob “eine innere Verbindung zwischen dem fremden Werk und den eigenen Gedanken hergestellt wird und das Zitat als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen des Zitierenden erscheint”.

Nicht nur solche Dienste, die das gesamte Internet durchsuchten, sondern auch Teile durchsuchende Dienste seien gemeint, schreibt die Bundesregierung, solange sie “nach Art einer Suchmaschine” agierten.

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LSR-Debatte ohne Kritiker? Öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss parallel zur letzten Sitzung der Internetenquete [Update]

11.12.2012

Update: Wie das Büro von Jimmy Schulz (FDP) per Email Anfragenden mitteilt, findet die Anhörung nicht mehr am 28.1. statt. Ein neuer Termin steht noch nicht fest. /Update

Die Blogredaktion der Linken über den vorgesehenen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens für das geplante Presseleistungsschutzrecht:

Nach unseren Informationen allerdings wird es nur eine Anhörung im federführenden Auschuss geben und soll über das Leistungsschutzrecht bereits Ende Februar in zweiter und dritter Lesung endgültig abgestimmt werden. Das wäre nicht gerade der Zeitplan für eine intensive und tiefgründige Befassung mit diesem unsinnigen  Vorhaben.

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