31.10.2012
Spiegel Online/dapd:
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Schutzdauer von Rechten ausübender Künstler und Tonträgerhersteller beschlossen. Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) bewertete dies als wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung der Künstler im Alter. Der Gesetzentwurf setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2011 in deutsches Recht um.
Tja. Es handelt sich hier auch um eine rückwirkende Schutzfristverlängerung, was ein Skandal sondersgleichen ist.
Ich habe bereits mehrfach darüber geschrieben. Im August 2012 schrieb ich über die anstehende nationale Umsetzung der im letzten Jahr beschlossenen EU-Richtlinie:
Falls sich jemand fragt, was das bedeutet: Unter anderem wird auf diese Weise verhindert, dass zum Beispiel die ersten populären Klassikaufnahmen, also Tonaufnahmen bereits gemeinfreier Werke, ebenfalls gemeinfrei werden.
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17.10.2012
Ronny Kraak auf Das Kraftfuttermischwerk über das Abmahngeschäft mit Filesharing und Musik:
Es kann also gut sein, dass wenn man sich den Torrent der German Top 100 runterzieht, nicht 2-3 Briefe mit Forderungen ankommen, sondern 10-17 davon. Nein, dass kann nicht nur sein, das ist tatsächlich so, wie ich belegen kann. Da kommen dann also 10 Briefe von unterschiedlichen Kanzleien mit einer Forderung von je 450-750 Euro.
Und bei Bildern im Netz:
Mit Bildern an viel Geld zu kommen viel einfacher, wie nun wohl die Agenturen und Kanzleien gerade feststellen dürften.
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