12.07.2011
Kristian Köhntopps Analogie zur Netzneutralität macht zu Recht die Runde durch Blogs und Twitter:
Wie wäre es also, wenn eine Stromfirma Preise unterschiedlich festlegen könnte, je nachdem, was man mit dem gezogenen Strom macht. Kilowattstunden für den Betrieb von Fernsehern und Rechnern zum Beispiel könnte man teurer bepreisen als sagen wir Kilowattstunden zum Kochen oder zur Bereitung von Essen.
Irrsinn? Noch ja.
Andererseits ist es genau das, was man am Ende bekommt, wenn man sich nicht darum kümmert, die Netzneutralität zu erhalten.
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31.05.2011
Eine bemerkenswerte, zumindest mir neue, Argumentation in der Netzneutralitätsdebatte ist die Aussage, Netzneutralität würde zwar von Bürgerrechtlern gefordert, aber ökonomisch begründbar sei sie nicht.
In einem aktuellen SZ-Artikel heißt es etwa:
Dauerhaften Rechtsfrieden an der Netzneutralitätsfront würde eine solche Lösung aber kaum sichern können. Das liegt daran, dass in Wahrheit zwei völlig unterschiedliche Vorstellungen von Netzneutralität aufeinanderprallen, nämlich eine ökonomisch-wettbewerbsrechtliche und eine bürgerrechtliche.
Die Dichotomie ist das angeblich ökonomisch-wettbewerbsrechtlich sinnvolle Aufheben der Netzneutralität gegen die nur bürgerrechtlich begründbare Netzneutralität.
So einfach ist es nicht.…
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