Anja Seeliger weißt in einem grandiosen Text im Perlentaucher-Blog auf die Konsequenzen des katastrophalen EuGH-Urteils für die Öffentlichkeit hin:
… WeiterlesenWas bedeutet das für das Informationsrecht der Öffentlichkeit? Angenommen, der Artikel hätte nicht in La Vanguardia gestanden, sondern in der Zeit. Das digitale Archiv der Zeit ist – wie das Archiv von etwa 300 vorwiegend deutschsprachigen Zeitungen – in der Geniosdatenbank durchsuchbar. Diese kostenpflichtige Datenbank wird vom Handelsblatt und der FAZ betrieben. Der Artikel über Costeja González wäre also öffentlich für alle, die dafür bezahlen. Alle anderen erfahren nichts. Möglicherweise hätte nicht einmal Herr Costeja González davon erfahren, dass diese Anzeige immer noch im Netz präsent ist.
Der EuGH hat uns gestern im Handstreich eine Zweiklassen-Informationsgesellschaft beschert.