Presseleistungsschutzrecht

Flipboard 2.0 führt Follower-Prinzip für nutzerkuratierte iPad-Magazine ein

27.03.2013

Die populäre Magazin-App Flipboard hat in der neuen Version 2.0 eine faszinierende neue Funktion eingeführt.  Nutzer der App können nun eigene Magazine, also Artikelsammlungen, erstellen und diese anderen Nutzern zum Abonnement in Flipboard anbieten.

Richard Gutjahr hat s ich Flipboard 2.0 angeschaut :

Mit nur zwei Berührungen kann ich den Artikel nun zu einem bereits bestehenden Magazin hinzufügen – oder aber ein neues Heft erstellen. Ich kann entscheiden, ob ich die Sammlung nur für mich mache, oder aber mit der Welt (Flipboard, Facebook & Co) teilen möchte.

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Ringelpiez mit Anklicken

22.03.2013

Sascha Lobo fasst das Versagen beim Presseleistungsschutzrecht in einem längeren Blogeintrag lesenswert zusammen. Ein Auszug:

Zwar haben sich drei, vier, fünf Vereine gegründet, D64, Digitale Gesellschaft, C-Netz. So froh ich war und immer noch bin, dass es diese Vereine gibt, so sehr ich sie alle unterstützen möchte – wer zum Wiegen geht, wird gewogen, wer in der Politik etwas bewirken will, muss sich an der Wirkung messen lassen. Aber das Leistungsschutzrecht ist der Beweis, dass sie und damit auch wir, die Netzgemeinde, im entscheidenen Moment letztlich nichts gebracht haben, alle miteinander: Wirkung Null wäre noch geprahlt.

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Presseleistungsschutzrecht zeigt, dass Netzpolitiker in Deutschland keinen Einfluss haben

22.03.2013

 iRights.info twitterte diesen Tweet von der heutigen Sitzung des Bundesrats, nach der das Presseleistungsschutzrecht nun Gesetz wird:

So unumstritten kann das #lsr sein, zumindest im Bundesrat. Die SPD verzichtet darauf, ihre Position zu erklären

Damit hat nun auch die SPD neben CDU/CSU und FDP bewiesen, dass sie unwählbar geworden ist.

Wie auch immer man zu dem Gesetz stehen mag (ich etwa halte es in seiner nun Gesetz werdenen Version für katastrophal für den Standort Deutschland), zeigt das Gesetz nun zumindest jedem auch deutlich, dass die Netzpolitiker aller großen Parteien keinen Einfluss auf die Politik haben.…

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Entwurf des SPD-Wahlprogramms verspricht Presseleistungsschutzrecht

07.03.2013

Markus Beckedahl auf netzpolitik.org:

Heute wurde uns der Entwurf des SPD-Regierungsprogramms zur Bundestagswahl mit dem Titel “Deutschland besser und gerechter regieren: Für ein neues soziales Gleichgewicht in unserem Land!” zugeschickt. Der Stand des Wahlprogramm-Entwurfs ist vom 2.3.2013 (Ein Tag vorher wurde das Leistungsschutzrecht im Bundestag abgestimmt) und dort haben wir auch das Leistungsschutzrecht gefunden. Das nennt man zwar nicht so, aber ratet mal, was hier gefordert und beschrieben wird:

“Dazu müssen wir die Erprobung neuer Geschäftsmodelle auch rechtlich ermöglichen, z.B.

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Leistungsschutzrechtsopfer (2): “Nachrichtendienst für Historiker” hört auf

06.03.2013

Die Meldung des “Nachrichtendienst für Historiker” zeigt deutlich, wie schädlich die mit dem Presseleistungsschutzrecht kommende Rechtsunsicherheit sein wird und bereits ist:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des am 1. März 2013 in Kraft getretenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger müssen wir den Betrieb des Nachrichtendienst für Historiker nach 17 Jahren vorerst einstellen.

Die unklare Lage bezüglich der Textlänge für Snippets (siehe auch: Leistungsschutzrecht_für_Presseverleger bei Wikipedia) zwingt uns zu diesem Schritt.

Ob und wie dieser Dienst weiter zur Verfügung gestellt werden kann, können wir erst nach den ersten klärenden Urteilen zur eher unsicheren Ausgestaltung des Gesetztes sagen.

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“Das Ablen­kungs­ma­nö­ver war der Ein­druck, man habe das LSR fun­da­men­tal geändert.”

05.03.2013

Stefan Niggemeier über die Änderung des Gesetzestextes zum Presseleistungsschutzrecht wenige Tage vor der Abstimmung im Bundestag:

Wie bei einem guten Zau­be­rer starrte das Publi­kum auf fal­sche Hand und ver­passte so den eigent­li­chen Trick.

Tat­säch­lich ent­sprach das, was Krings und Co. sag­ten, unwahr­schein­li­cher­weise der Wahr­heit. Die Ände­rung, die wie eine Kehrt­wende wirkte, sollte den Kern des Geset­zes intakt las­sen. Es soll den Ver­la­gen, wie zuvor, die Mög­lich­keit geben, gegen Google und jeden klei­nen Aggre­ga­tor vor­zu­ge­hen, der nichts wei­ter tut, als ein­ein­halb Sätze eines Such­er­geb­nis­ses als Vor­schau anzuzeigen.

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Pressleistungsschutzrecht trifft auch Übersetzungsmaschine Linguee

04.03.2013

Martin Weigert hat auf netzwertig.com einige Reaktionen deutscher Startups und Webanbieter zur Verabschiedung des Presseleistungsschutzrechts gesammelt. Es ist ein trauriges Bild. Es trifft unter anderem auch das innovative Übersetzungsangebot Linguee:

Dass das Leistungsschutzrecht nicht nur Webservices tangiert, die sich direkt mit der Analyse und Aufbereitung von Verlagsinhalten befassen, zeigt die Kölner Übersetzungsmaschine Linguee. Anders als herkömmliche Wörterbücher durchsucht der Dienst das “zweisprachige Web”, also Dokumente und Websites, die in zwei Sprachen vorliegen, und kann dadurch Übersetzungen im Kontext anbieten.

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Es gab keine Pairing-Vereinbarung zur Abstimmung über das Presseleistungsschutzrecht

04.03.2013

Nach der Abstimmung über das Presseleistungsschutzrecht im Bundestag war vielen Beobachtern zu ihrem Unmut aufgefallen, dass viele Abgeordnete der Opposition während der Abstimmung fehlten. Einige Kommentatoren vermuteten als Grund eine Pairing-Vereinbarung:

Die Vereinbarung sieht vor, dass für jeden kranken, beruflich oder dringend verhinderten Abgeordneten der Regierungsseite ein Politiker der Opposition der Abstimmung ebenfalls fernbleibt.

Diese scheint es aber nicht gegeben zu haben. Nina Galla in einem Kommentar auf Carta am letzten Freitag:

Ich habe heute alle Oppositionsfraktionen gefragt und es gab kein Pairing-Abkommen.

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Bei Anwesenheit aller Oppositions-MdBs hätte das Leistungsschutzrecht keine Mehrheit gehabt

01.03.2013

Der Bundestag hat heute das Leistungsschutzrecht für Presseverlage (LSR) beschlossen, obwohl es von praktisch allen Wirtschaftsverbänden (bis hin zu so abwegigen Verbänden wie dem DJV und dem Pressesprecherverband) und Urheberrechtsexperten abgelehnt wird.

Im Parlameter des ZDF kann man sich die Abstimmungsverteilung anschauen. Die Zahlen findet man auch bei Abgeordnetenwatch.

Zugestimmt haben insgesamt 293 Abgeordnete. Dagegen gestimmt haben 243 Abgeordnete.

Schauen wir uns die Zahlen der Opposition via Abgeordnetenwatch an:

SPD

dagegen gestimmt
82,19 % / 120 Stimmen

enthalten
0,68 % / Eine Stimme

nicht beteiligt
17,12 % / 25 Stimmen

DIE LINKE

dagegen gestimmt
78,67 % / 59 Stimmen

nicht beteiligt
21,33 % / 16 Stimmen

GRÜNE

dagegen gestimmt
83,82 % / 57 Stimmen

nicht beteiligt
16,18 % / 11 Stimmen

Nicht beteiligt an der Abstimmung, also nicht anwesend, waren 25 Abgeordnete von der SPD, 16 von der Linken und 11 von den Grünen.…

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Die Lügen fürs Leistungsschutzrecht gehen weiter

28.02.2013

Stefan Niggemeier sammelt weiter die Lügen in der deutschen Presse zum geplanten Presseleistungsschutzrecht (LSR).

Zum Beispiel über das Geraune von Reinhard Müller in der FAZ, LSR-Kritiker seien versteckte Google-Lohnschreiber, ohne jemanden konkret zu benennen:

Andererseits ist das natürlich eine bequeme Art, sich mit Kritik (nicht) auseinanderzusetzen: indem man die Kritiker durch substanzloses Geraune pauschal diskreditiert.

Über Hans-Peter Siebenhaar im Handelsblatt:

Durch das Leistungsschutzrecht, glaubt der Medienredakteur des »Handelsblattes« oder behauptet es wenigstens, wird die Kostenfreiheit für die Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet beseitigt.

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Wurde das Leistungsschutzrecht entschärft, um die Notifizierungspflicht zu umgehen?

28.02.2013

In einem (leider nicht direkt verlinkbaren) Kommentar zu Udo Vetters Artikel “Ein Grauen für alle, die ins Netz schreiben” über das geplante Presseleistungsschutzrecht (LSR) schreibt der Kommentator ‘Herbert’:

Der Sinneswandel bezüglich Snippets kam nicht als späte Einsicht wegen guter Argumente der Kritiker sondern wegen handfester Probleme, die da wären:

Notifizierungspflicht, siehe dazu: http://leistungsschutzrecht.info/stimmen-zum-lsr/igel-interview/thomas-hoeren-leistungsschutzrecht-w-rde-notifizierungspflicht-verletzen

und auch der entsprechende Kommentar von Stephan Thomae:

“Da es sich um keinen großen Eingriff in die Technik der Informationsvermittler handle, erübrigt sich Thomae zufolge auch die Frage, ob der Gesetzentwurf zunächst von der EU-Kommission geprüft werden müsse.

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Zickzack-Leistungsschutzrecht ohne Snippets

26.02.2013

heise online über neuere Entwicklungen beim Presseleistungsschutzrecht:

Die Rechtspolitiker der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben sich am Dienstag auf einen von den Liberalen vorgeschlagenen Änderungsantrag am Regierungsentwurf zum Presse-Leistungsschutzrecht geeinigt. Das geplante neue Recht soll “einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte” nicht umfassen. Suchmaschinen und News-Aggregatoren könnten so kurze Auszüge aus indexierten Presseartikeln in Form von “Snippets” weiterhin anzeigen.

Netzpolitik.org hat die besagte Passage:

§ 87f UrhG
Presseverleger
(1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.

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Es wird Zeit für einen realistischeren Kampf gegen das Presseleistungsschutzrecht

26.02.2013

Das Presseleistungsschutzrecht scheint in welcher Form auch immer zu kommen. Es geht jetzt um Minimierung der Schäden. Das geplante Recht muss zeitlich beschränkt und anschließend evaluiert werden. Und es darf nur mit einer Kennzeichnungspflicht für Presseverlage in Kraft treten. 

Ich bin sicher nicht der einzige, der das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage (LSR) verfolgt, seit es als Ostereiüberraschung im Koalitionsvertrag gelandet ist, aber im Sommer letzten Jahres nicht mehr mit einem Gesetzesentwurf gerechnet hat. Zu groß die Ablehnung von allen Seiten, zu gering, man sollte eher sagen zu nichtexistent, die Argumente für ein solches geplantes Recht.…

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Handelsblatt diskreditiert Professor, der ein kritisches Gutachten zum Leistungsschutzrecht verfasst hat

26.02.2013

Stefan Niggemeier:

Auch aktuell äußert sich der BDI extrem distanziert zu dem Vorhaben und verweist auf ein Gutachten, das er beim Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie in Auftrag gegeben hat. Die Wissenschaftler Ralf Dewenter und Justus Haucap kommen darin zu einem vernichtenden Urteil. Das Leistungsschutzrecht sei »ökonomisch weder erforderlich, um die Produktion von hochqualitativen Inhalten anzureizen, noch ist es geeignet, den Qualitätsjournalismus zu befördern«[..]

Man sollte annehmen, dass das eine berichtenswerte Wortmeldung ist: Haucap ist prominentes Mitglied der Monopolkommission, die die Bundesregierung in Fragen der Wettbewerbspolitik berät; bis Mitte 2012 war er sogar ihr Vorsitzender.

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#LSR wird am 01.03.2013 um 9 Uhr durch den Bundestag gepeitscht

25.02.2013

Bundestag.de:

226. Sitzung, Freitag, 01.03.2013, 09.00 – ca. 14.55 Uhr

36.) Zweite und Dritte Beratung Bundesregierung

Urheberrechtsgesetz/Änd

- Drs 17/11470 -

(TOP 36, 01:00 Stunden)

Jetzt haben sich die diversen naiv-hoffnungsvollen Blogartikel vom Wochenende zum etwaigen Ende des geplanten Presseleistungsschutzrechts als eben solche herausgestellt.

Die Koalition bleibt fest entschlossen und, wie zu erwarten war, unbeeindruckt von der Diskussion.

(via diverse Quellen auf Twitter)

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Presseleistungsschutzrecht: Beschlussfassung des Bundestags vielleicht schon am 28.02.2013 [Update]

21.02.2013

Nach einem Update im Blog der Linken scheint der seit längerem gemutmaßte Termin für das LSR für bereits Ende Februar wahr zu werden:

Nach dem ersten Entwurf der Tagesordnung für die nächste Sitzungswoche des Bundestages soll nach den Plänen der Koalition die 2. und 3. Lesung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage – sprich: die abschließende Beschlussfassung durch den Bundestag – bereits am Do., dem 28.02.2013, erfolgen. Es wird dort unter TOP 9 mit 30 Minuten Debatte aufgeführt. Allerdings wäre dazu ein Fristverzicht erforderlich.

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Deutsche Startups gegen das Leistungsschutzrecht

29.01.2013

Auf ADIZ.org, der ‘Anbietervereinigung für digitalen Inhalte- und Informationszugang’, findet man Aussagen vieler junger Webunternehmen, die sich gegen das Presseleistungsschutzrecht aussprechen. Ähnliches kann man beim Bundesverband Deutsche Startups e.V. nachlesen.

Es sind Aussagen eines betroffenen Wirtschaftszweigs, die in der Presse nicht stattfinden.

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Anhörung des Rechtsausschusses zum LSR ohne Stream

29.01.2013

Es wird zur am 30.01.2013 stattfindenden, einzigen geplanten öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage keine Übertragung auf Bundestag.de geben. Der Gesundheitsausschuss war schneller mit der Beantragung der Übertragung zur gleichen Zeit.

Besucherplätze sind keine mehr frei, das öffentliche Interesse sei zu groß, teilte mir das Sekretariat des Ausschusses am Telefon mit. Eine Verlegung in einen größeren Raum  wäre nicht mehr möglich gewesen.

Das geplante Presseleistungsschutzrecht verhält sich zur Öffentlichkeit wie ein Vampir zum Sonnenlicht.

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LSR im Rechtsausschuss des Bundestags: “Lex Google” wird ohne Google beraten

29.01.2013

Stefan Niggemeier:

Es geht um ein Gesetz, das — nüchtern und neutral formuliert — vor allem das rechtliche Verhältnis zwischen Google und den Verlagen neu regeln soll. Und der Bundestagsausschuss, der darüber berät, lädt von den betroffenen Parteien nur eine ein? Beruft als Sachverständige zwei Verlagsvertreter, einen verlegerfreundlichen Journalistenvertreter und niemanden von Google?

Es wird nicht einmal versucht, den Anschein der Ausgewogenheit zu wahren. Nicht nur ist Google nicht vertreten, es ist von der digitalen Wirtschaft insgesamt kein Vertreter geladen worden.…

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Mehr als die Hälfte des Burda-Geschäfts findet online statt

25.01.2013

Alex Hofmann auf Gründerszene:

Diese (Neu-)Ausrichtung spiegelt sich auch im Ergebnis von Burda Media wider. So stieg der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um 12,6 Prozent auf insgesamt 2,45 Milliarden Euro an – zum Gewinn äußert sich der Verlag traditionell nicht. “Gewachsen sind wir vor allem im Digitalbereich”, lässt sich der Vorstandsvorsitzende Paul-Bernhard Kallen im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zitieren. Mittlerweile findet mehr als die Hälfte des Burda-Geschäfts online statt.

Hubert Burda Media, das neben der Axel Springer AG massgeblicher Treiber hinter dem Presseleistungsschutzrecht ist, kann genau so wie die Axel Springer AG längst nicht mehr als Presseverlag betrachtet werden.…

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