Ein kleines Wunder: Auf der Vertragskonferenz der WIPO (World Intellectual Property Organization) wurd gegen den Widerstand von Branchenverbänden wie der MPAA (Motion Picture Association of America) nach vier Jahren Diskussion die sogenannte „Blindenschranke“ beschlossen.
… WeiterlesenZentrale Bestimmung im Vertragsentwurf (PDF) ist die in Artikel 4 verankerte Aufforderung an nationale Gesetzgeber, eine Schrankenregelung zu Gunsten von Menschen mit Sehbehinderungen einzuführen. Dieser Schrankenregelung zu Folge wird hinkünftig auch ohne Zustimmung von Rechteinhabern die nicht-profitorientierte Erstellung von Kopien in zugängliche(re)n Formaten erlaubt sein. Im Gegenzug wird dem Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, eine Pauschalvergütung vorzusehen.